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Altenpflege: Welche finanziellen Unterstützungen gibt es für Angehörige?

Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle und oft kostenintensive Aufgabe. Viele Familien stehen vor der Herausforderung, die richtige Betreuung zu organisieren und gleichzeitig die finanziellen Belastungen zu bewältigen. Doch es gibt in Deutschland verschiedene finanzielle Hilfen und Unterstützungen, die pflegende Angehörige entlasten können. In diesem Artikel erfährst du, welche Leistungen dir zustehen und wie du sie beantragen kannst.

1. Pflegegeld – Direkte finanzielle Unterstützung für Angehörige

Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten finanziellen Hilfen für Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Es wird von der Pflegeversicherung gezahlt und richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

Wie viel Pflegegeld gibt es?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat (Stand 2024)
Pflegegrad 1 Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2 332 €
Pflegegrad 3 573 €
Pflegegrad 4 765 €
Pflegegrad 5 947 €

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt, die es dann an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann.

Wie beantragt man Pflegegeld?

  • Ein Antrag muss bei der Pflegekasse der Krankenkasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
  • Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft den Pflegebedarf und legt den Pflegegrad fest.
  • Nach Genehmigung wird das Pflegegeld monatlich ausgezahlt.

2. Pflegesachleistungen – Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte

Pflegesachleistungen stehen zur Verfügung, wenn Angehörige die Pflege nicht allein übernehmen, sondern Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Je nach Pflegegrad gibt es folgende Beträge für professionelle Pflegedienste:

Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 1 Keine Sachleistung
Pflegegrad 2 761 €
Pflegegrad 3 1.432 €
Pflegegrad 4 1.778 €
Pflegegrad 5 2.200 €

Falls die Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, kann der nicht genutzte Teil in Pflegegeld umgewandelt werden (Kombinationsleistung).

3. Verhinderungspflege – Unterstützung bei kurzfristigem Ausfall der Pflegeperson

Wenn pflegende Angehörige wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen ausfallen, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatzpflege.
  • Falls der Betrag nicht ausgeschöpft wird, können zusätzlich bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 € jährlich zur Verfügung stehen.

Verhinderungspflege kann durch einen Pflegedienst oder eine andere Privatperson erfolgen.

4. Kurzzeitpflege – Entlastung bei plötzlichem Pflegebedarf

Falls ein Pflegebedürftiger nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer plötzlichen Verschlechterung der Gesundheit vorübergehend stationär gepflegt werden muss, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.

Leistungen der Kurzzeitpflege

  • Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.774 € pro Jahr für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
  • Falls Verhinderungspflege nicht genutzt wurde, kann dieser Betrag auf bis zu 3.548 € pro Jahr erhöht werden.

5. Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige

Pflegebedingte Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Angehörige können folgende Steuervergünstigungen nutzen:

  • Pflegepauschbetrag: Bis zu 1.800 € pro Jahr, wenn der Angehörige mindestens Pflegegrad 2 hat und unentgeltlich gepflegt wird.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wer eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe beschäftigt, kann bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich absetzen.

6. Entlastungsbetrag – 125 € zusätzlich für Betreuung und Alltagshilfen

Jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Dieser kann genutzt werden für:

  • Alltagshilfen, z. B. Begleitung zum Arzt oder Einkaufshilfen
  • Betreuungsangebote für Demenzkranke
  • Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten

Dieser Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für nachgewiesene Leistungen gewährt.

7. Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatz bei kurzfristiger Pflege

Wenn Angehörige kurzfristig Pflege organisieren müssen, können sie bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit nehmen und Pflegeunterstützungsgeld erhalten.

  • Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des Nettogehalts.
  • Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
  • Anspruch besteht für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.

8. Pflegezeit und Familienpflegezeit – Langfristige Freistellung für Angehörige

Wer längerfristig einen Angehörigen pflegen möchte, kann unter bestimmten Bedingungen von der Arbeit freigestellt werden.

Pflegezeit:

  • Bis zu 6 Monate Freistellung mit einem zinslosen Darlehen zur Existenzsicherung.
  • Anspruch auf Kündigungsschutz.

Familienpflegezeit:

  • Reduzierte Arbeitszeit für bis zu 24 Monate, um die Pflege zu ermöglichen.
  • Ebenfalls mit einem zinslosen Darlehen zur finanziellen Unterstützung.

Fazit: Finanzielle Unterstützung kann Angehörige entlasten

Die Pflege eines Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe, doch es gibt zahlreiche finanzielle Hilfen, die Angehörige unterstützen können. Ob Pflegegeld, Verhinderungspflege, steuerliche Vorteile oder Pflegezeitregelungen – viele Leistungen können helfen, die Belastung zu reduzieren. Wichtig ist, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und entsprechende Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.

Tipp: Viele Pflegeberatungsstellen bieten kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung und der Organisation der Pflege an.

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