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Anastasia Kirjanow von ZHP-Pflege: Beantragung eines Pflegegrads – warum das Gutachten häufig kein Selbstläufer ist

Kruft (ots) –

Viele Senioren fühlen sich bei der Beantragung des Pflegegrads alleingelassen. Dadurch kommt es häufig zu Einstufungen, die der Situation der Pflegebedürftigen nicht gerecht werden. Anastasia Kirjanow unterstützt ältere Menschen mit ihrem ambulanten Pflegedienst ZHP-Pflege bei allen Aspekten von der Beantragung bis zur Bescheidprüfung. Welche Schritte für die Beantragung eines Pflegegrads notwendig sind, warum Anastasia Kirjanow mit ihren Kunden Begutachtungen des medizinischen Dienstes durchspielt und wo die Schwierigkeiten während der Begutachtung für Senioren liegen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Krankheiten, Beeinträchtigungen oder Einschränkungen, die mit hohem Alter einhergehen – es gibt viele Gründe, warum Menschen pflegebedürftig werden. Häufig verschlechtert sich der Zustand schleichend, weshalb manche Betroffene oder ihre Angehörigen übersehen, dass sie die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen könnten. Doch selbst wenn Menschen mit Pflegebedarf die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen sie feststellen, dass die Beantragung nicht einfach ist. Mit Anträgen, Selbsteinschätzungen und einer Begutachtung muss ein komplexes Verfahren durchlaufen werden, bevor abschließend geklärt ist, ob der Betroffene Unterstützung erhält. „Menschen, denen eine Einstufung in einen Pflegegrad zusteht, sind in ihren Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung eingeschränkt – körperlich oder auch psychisch. Das mehrstufige Verfahren zur Beantragung von unterstützenden Leistungen stellt viele deshalb vor Herausforderungen“, erklärt Anastasia Kirjanow von ZHP-Pflege.

„Problematisch dabei ist, dass die Einstufung letztendlich hauptsächlich auf Grundlage der Begutachtung erfolgt, die vor Ort durchgeführt wird. Wenn die Betroffenen dann falsche Angaben zu ihrem Zustand machen – vielleicht, weil sie sich so an ihre Einschränkungen gewöhnt haben, häufig aber auch aus Scham – erhalten sie nicht die Hilfe, die sie eigentlich benötigen“, führt die Inhaberin des ambulanten Pflegedienstes ZHP-Pflege weiter aus. Mit ihrem Team unterstützt sie Senioren in der Region Kruft und Kobern-Gondorf bei alltäglichen Aufgaben wie dem Einkauf, der Körperpflege oder dem Haushalt. Darüber hinaus begleitet sie die Betroffenen und ihre Angehörigen auch bei der Beantragung der Einstufung in einen Pflegegrad. Bei ihrer Tätigkeit setzt die Unternehmerin zunehmend auf Digitalisierung. So kann sie die Begleitung während des Graduierungsprozesses auch ausschließlich online vornehmen und diese Dienstleistung auf diese Weise standortunabhängig anbieten. Der Ablauf erfolgt sowohl vor Ort als auch digital immer nach demselben Schema.

Ablauf der Pflegegradbeantragung

Ein Pflegegrad ermöglicht Unterstützungsmaßnahmen für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Je nach Schwere der Beeinträchtigung stehen unterschiedliche Summen zur Leistungsnahme zur Verfügung: Diese können in Form von Pflegegeld (zur Selbstversorgung) oder in Form von Pflegesachleistungen (für professionelle Pflege) genutzt werden. Außerdem können über die Krankenkasse nach erfolgreicher Einstufung Heil- und Hilfsmittel beantragt werden, die die Alltagsbewältigung erleichtern.

Die Pflegegradbeantragung umfasst mehrere Schritte. Zunächst muss ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im zweiten Schritt erfolgt die Selbstauskunft über den eigenen Gesundheitszustand über einen Fragebogen. Dafür ist ein Formular notwendig: Die Krankenkasse prüft die Aussagen und informiert anschließend den medizinischen Dienst. Dieser setzt sich mit dem Antragsteller in Verbindung und fordert meist eine weitere Selbstauskunft, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Sind die Kriterien erfüllt, erfolgt eine persönliche Begutachtung durch einen geschulten Mitarbeiter des medizinischen Dienstes. Auf deren Grundlage wird anschließend ein Gutachten geschrieben, das für die Einstufung ausschlaggebend ist. Abschließend erhält der Antragsteller nach einigen Wochen einen Bescheid, gegen den er bei Bedarf Widerspruch einlegen kann.

Die Rolle des Gutachtens

Auf einen Termin für die Begutachtung müssen Betroffene meist etwas warten. Das liegt daran, dass die medizinischen Dienste der Krankenkassen stark ausgelastet sind – sei es aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands, der eingeschränkten Personalressourcen oder der zeitaufwendigen Bearbeitung der Anträge. Wenn es dann soweit ist, findet ein Gespräch zwischen dem Mitarbeiter des medizinischen Dienstes und dem Antragsteller statt. Das führt häufig zu Problemen: Weil die Gutachter nicht immer ausführlich genug erklären, was sie genau wissen wollen, kommt es mitunter zu Missverständnissen, die sich deutlich auf die Einstufung auswirken können. Auch Antworten des Antragstellers, die nicht präzise sind, können das Gutachtenergebnis negativ beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, dass der abschließende Bescheid aufmerksam gelesen wird. Werden Sachverhalte hier falsch dargestellt, sollten Betroffene unbedingt Widerspruch einlegen und eine Richtigstellung fordern.

Unterstützungsmöglichkeiten durch den ambulanten Pflegedienst ZHP-Pflege

Anastasia Kirjanow bietet mit ihrem ambulanten Pflegedienst ZHP-Pflege einige Leistungen rund um die Pflegegradbeantragung. Der umfassendste Service ist das Graduierungs-Management, bei dem sie den gesamten Antragsprozess begleitet. In diesem Rahmen führen sie und ihre Mitarbeiter auch Probebegutachtungen durch, damit sich die Antragsteller auf die ungewohnte Situation vorbereiten können. Außerdem erklärt sie in diesem Zusammenhang die Hintergründe und Bedeutungen der verschiedenen Fragen, die Gutachter stellen. Der große Vorteil: Die Beratung und Begleitung bietet Anastasia Kirjanow sowohl bei den Patienten vor Ort als auch mittlerweile flexibel und ortsunabhängig per Videokonferenz an. Damit bietet die Expertin auch Betroffenen außerhalb ihres Einzugsgebiets eine Chance auf eine professionelle Beratung und Begleitung.

Auf Wunsch analysiert die Expertin darüber hinaus den abschließenden Bescheid und hilft gegebenenfalls bei der Formulierung eines Widerspruchs. Insgesamt ist es ihr Ziel, ihre Kunden zu möglichst viel Selbstständigkeit zu befähigen. Deshalb stellt sie ihre Leistungen zunächst detailliert vor, erst danach entscheiden die Antragsteller oder ihre Angehörigen, welche davon sie in Anspruch nehmen möchten.

Bereitet Ihnen der Alltag zunehmend Schwierigkeiten und können Sie grundlegende Aufgaben und Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchführen? Machen Sie sich wegen des Zustands eines Angehörigen Sorgen, weil Sie fürchten, dass seine Alltagskompetenzen eingeschränkt sind? Melden Sie sich jetzt bei Anastasia Kirjanow (https://www.zhp-pflege.de/) und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch!

Die Beratung zur Höherstufung erhalten Sie unter: pflegegrad@zhp-pflege.de

Pressekontakt:
ZHP-Pflege
inh. Anastasia Kirjanow
E-Mail: info-kruft@zhp-pflege.de
Webseite: https://www.zhp-pflege.de/

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