München (ots) –
Der Herbst rückt näher und damit auch die kältere Jahreszeit. Das bedeutet neben gemütlichen goldenen Herbsttagen auch ein vermehrtes Auftreten von Erkrankungen, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden – zum Beispiel von Meningokokken-Bakterien. Besonders Babys und Kleinkinder sind am häufigsten von Meningokokken-Erkrankungen betroffen. [1] Da in vielen Bundesländern auch der Start in das neue Kita-Jahr in diese Zeit fällt, wird das Ansteckungsrisiko noch zusätzlich erhöht. Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen [2] und unter anderem zu einer Sepsis (Blutvergiftung) führen. Dabei gibt es Schutzmöglichkeiten, auf die mit dem Welt-Sepsis-Tag am 13. September aufmerksam gemacht werden sollen.
Meningokokken-Bakterien werden als Tröpfcheninfektion übertragen, zum Beispiel beim Sprechen, Husten, Niesen oder Küssen.[3] Zehn Prozent der Menschen tragen Meningokokken ohne nachweisbare Symptome im Nasen-Rachen-Raum [4] und können die Erreger unbewusst an Babys und Kleinkinder weitergeben – oder diese untereinander. Kommt es zu einer Blutvergiftung, kann diese innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen. Betroffene leiden oft ihr Leben lang an den möglichen Folgen wie Haut- und Gewebezerstörung und Vernarbungen, in Extremfällen können sogar Amputationen notwendig sein.[5] Besonders in den kälteren Monaten ist das Risiko einer Erkrankung deutlich erhöht, weshalb besonders zu Anlässen wie dem Kita-Start vorgesorgt werden sollte, wo viele Kinder auf engem Raum zusammenkommen.
Die Kleinsten so früh wie möglich schützen
Die meisten Meningokokken-Fälle treten bei Kindern unter fünf Jahren auf, wobei das Risiko im ersten Lebensjahr am höchsten ist.[4] Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in diesem Jahr ihre Impfempfehlung für Babys und Kleinkinder erweitert und empfiehlt neben der Standardimpfung gegen Meningokokken C nun auch standardmäßig die Impfung gegen Meningokokken B,[6] die in Deutschland häufigste Meningokokken-Gruppe.[7] Beide Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden und bisher nicht erfolgte Impfungen schnellstmöglich nachgeholt werden.
Die Nachholimpfung gegen Meningokokken B wird bis zum fünften Geburtstag empfohlen, falls es vorher keine Immunisierung gab.[6] Für einen umfassenderen Schutz ist die Meningokokken-ACWY-Impfung zusätzlich möglich, die vor allem bei Reisen empfohlen wird, aber nicht Teil des Standardimpfprogramms ist.[4]
Kostenübernahme durch Krankenkassen gesichert
Die beiden von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Meningokokken B und C werden als Pflichtleistung durch alle Krankenkassen übernommen. Da die Empfehlung der Meningokokken-B-Impfung noch recht neu ist, kann es vereinzelt vorkommen, dass die Erstattung noch nicht automatisch über die Versichertenkarte des Kindes erfolgt. Das liegt an der notwendigen Aufnahme der Impfung in die jeweiligen regionalen Impfvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen. Die Krankenkassen sind jedoch auf jeden Fall zur Kostenübernahme verpflichtet. Eltern sollten sich beim örtlichen kinderärztlichen Praxisteam erkundigen, wie die Erstattung dort aktuell geregelt ist.
Eltern sollten ihre Kinderärztin bzw. ihren -arzt jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen ansprechen und nach einer Empfehlung fragen. Weitere Informationen unter: www.meningitis-bewegt.de
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[1] Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. Juli 2024. [2] BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/34WO5Zw. Juli 2024. [3] Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2qJBw5i. Juli 2024. [4] RKI: „Ratgeber Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2CDBI8G. Juli 2024. [5] Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2Cyj2Y6. Juli 2024. [6] RKI: „Epidemiologisches Bulletin 03/2024“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3O6N2PX. Juli 2024. [7] RKI: SurvStat@RKI 2.0. Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2022. Fallzahlen gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe. Verfügbar unter: https://survstat.rki.de. Juli 2024.NP-DE-MNU-PRSR-240013; 08/24
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