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Mehr als die Hälfte der Eltern zufrieden mit gesetzlicher Kinderkrankenversicherung

Frankfurt am Main (ots) –

Mehr als die Hälfte der Eltern in Deutschland (54 Prozent) hat ihre Kinder gesetzlich versichert und ist zufrieden damit – das zeigt eine repräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut YouGov. Nur jedes zwölfte Elternteil (acht Prozent) gibt an, dass die eigenen Kinder gesetzlich versichert sind, sie eine private Krankenversicherung für die Kinder allerdings für besser halten [1]. Laut Bundesministerium für Gesundheit sind in Deutschland etwa 6,5 Millionen Kinder gesetzlich krankenversichert [2] – privat versichert waren zuletzt nur etwa 1,6 Millionen Kinder [3].

Mehr Eltern mit privater Krankenversicherung ihrer Kinder unzufrieden als zufrieden

In der CLARK-Studie gaben 17 Prozent der Befragten an, ihre Kinder privat zu versichern. Knapp die Hälfte (acht Prozent) davon ist mit der privaten Krankenversicherung ihrer Kinder zufrieden. Die andere Hälfte (neun Prozent) hingegen denkt, eine gesetzliche Versicherung wäre besser für ihre Kinder. „Grundsätzlich kann ein Kind nur dann privat versichert sein, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Sind beide Eltern privat versichert, muss das Kind privat versichert werden; eine gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht möglich,“ erklärt Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK. „Damit keine Unzufriedenheit mit dem gewählten Versicherungstarif entsteht, lohnt sich ein umfassender Vergleich, insbesondere im Hinblick auf das Leistungsspektrum sowie die integrierten Zusatzleistungen der privaten Kinderversicherung.“

Spartipps für die private Kinderkrankenversicherung

Für alle Eltern, die sich maximale Absicherung für ihr:e Kind:er wünschen, aber noch unschlüssig sind, ob sich eine private Krankenversicherung lohnt, haben die CLARK-Versicherungsexpert:innen vier Spartipps.

1) Günstige Kindertarife

Die Kindertarife der privaten Krankenversicherung sind in der Regel weitaus günstiger als die Tarife für Erwachsene. So ist das jüngste Familienglied schon ab circa 100 Euro pro Monat privat abgesichert. Mindestens bis zum 18. Lebensjahr, in der Ausbildung zum Teil noch bis 27, kann der Kindertarif beansprucht werden – zumindest solange das Kind nicht selbständig tätig ist oder Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro erzielt.

2) Keine Gesundheitsprüfung bei Neugeborenen

Neugeborene Kinder profitieren von den guten Konditionen der elterlichen Tarife und sind von der Gesundheitsprüfung befreit – sofern ein Elternteil schon mindestens drei Monate privat versichert ist. Bis zu zwei Monate nach Geburt können Babys rückwirkend privat versichert werden. Insbesondere wenn ein Kind mit Geburtsschäden auf die Welt kommt kann ein umfassender Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung eine bessere Versorgung versprechen.

3) Beiträge sind steuerlich absetzbar

Wer kindergeldberechtigt ist, kann die Beiträge der privaten Krankenversicherung zum Teil als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag liegt hierbei bei 2.800 Euro für Selbstständige, bzw. bei 1.900 Euro für Angestellte und Beihilfeberechtigte.

4) Der Arbeitgeber zahlt mit

Privat versicherte Angestellte können einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung der Kinder erhalten. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge – der maximale Zuschuss für Angestellte liegt bei insgesamt 384,58 Euro. Privat versicherte Beamte bekommen bis zu 80 Prozent von der staatlichen Beihilfe erstattet.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] https://ots.de/hQGmHD

[3] https://www.vdek.com/presse/daten/b_versicherte.html

Pressekontakt:
CLARK

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